AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR AUFTRAGGEBER DER ZEITREICHER GMBH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Zeitreicher GmbH – nachstehend „Zeitreicher“ genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen (nachstehend „Dienstleistungen“) gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung.
Zeitreicher ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber sowohl Subunternehmer zu beauftragen als auch eigenes Personal oder selbständige Dritte (freie Mitarbeiter) einzusetzen. Vertragliche Beziehungen des Auftraggebers zu anderen Personen oder Unternehmen werden hierdurch nicht begründet.
Zeitreicher steht das Recht zur Auswahl derjenigen zu, durch welche die Dienstleistung erbracht wird. Zeitreicher ist an Vorschläge und Wünsche des Auftraggebers hinsichtlich der mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragten Personen nicht gebunden, wird diese jedoch so weit wie möglich berücksichtigen.
Zeitreicher verpflichtet sich jedoch, zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Vertragserfüllung nur geeignetes und qualifiziertes Personal einzusetzen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch Zeitreicher zustande.
3.2 Der Auftraggeber kann den Auftrag über die gewünschten Dienstleistungen auf der Grundlage des Leistungskataloges von Zeitreicher mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilen. Dieser Auftrag stellt ein Angebot an Zeitreicher zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.
3.3 Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrags (Angebot) zwei Wochen oder, wenn zwischen Auftragserteilung und dem gewünschten Beginn der Dienstleistung weniger als zwei Wochen liegen, bis 24 Stunden vor dem gewünschten zeitlichen Beginn der Dienstleistung gebunden.
3.4 Bei der erstmaligen Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgen dessen Registrierung sowie die Aufnahme der für den Vertragsabschluss erforderlichen personenbezogenen Daten. Die Datenaufnahme erfolgt je nach Art der Anfrage durch den Kundenbetreuer von Zeitreicher per Telefon oder auf anderem Wege (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
3.5 Nach Auftragserteilung und ggf. Registrierung erfolgt eine Eingangsbestätigung durch Zeitreicher, in welcher der Eingang des Auftrags bestätigt und dessen Einzelheiten aufgeführt sind. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots (Auftrags) dar, sondern soll den Auftraggeber nur darüber informieren, dass die Anfrage bei Zeitreicher eingegangen ist.
3.6 Nimmt Zeitreicher das Angebot zum Abschluss des Vertrags über die gewünschte Dienstleistung an, übermittelt Zeitreicher dem Auftraggeber eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung. Diese erfolgt in der Regel mit einer gesonderten E-Mail. Verfügt der Auftraggeber nicht über eine Email-Adresse, kann die Annahmeerklärung auch per Post, per Fax oder fernmündlich durch den Kundenbetreuer erfolgen. Mit der Annahmeerklärung von Zeitreicher kommt der Vertrag zustande.
3.7 Kann Zeitreicher zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber bereits absehen, dass die gewünschte Dienstleistung durch Zeitreicher nicht erbracht werden kann, teilt Zeitreicher dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Weitere rechtliche Verpflichtungen für Zeitreicher bestehen in diesem Falle nicht.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Dienstleistungsvertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Hat der Auftraggeber bei Zeitreicher ein Zeitkontingent für Dienstleistungen gebucht oder nimmt der Auftraggeber Dienstleistungen auf der Grundlage eines Gutscheins für Dienstleistungen von Zeitreicher in Anspruch, beginnt und endet der Einzelvertrag für jede abgerufene bzw. in Anspruch genommene Dienstleistung zu dem jeweils individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Der Vertrag kann während der vereinbarten Dauer der Dienstleistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
4.2 Hat der Auftraggeber mehrere Dienstleistungen zu bestimmten im Voraus festgelegten Zeiten innerhalb eines befristeten Zeitraums gebucht, endet der Dienstleistungsvertrag mit Erreichen des vereinbarten Endtermins. Die ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit ausgeschlossen.
Hat der Auftraggeber Dienstleistungen zu bestimmten im Voraus festgelegten Zeiten unbefristet gebucht, kann jede Vertragspartei den Dienstleistungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Woche kündigen (ordentliche Kündigung). Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
Das Recht für beide Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die durch Zeitreicher zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag und der von Zeitreicher erklärten Annahme. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Leistungserbringung durch bestimmte Personen besteht nicht.
5.2 Die Vertragspartner vereinbaren in der Regel im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und den geplanten Endtermin der Dienstleistung. Ruft der Auftraggeber bei Buchung eines Zeitkontingents oder auf der Grundlage eines Gutscheins die einzelnen Dienstleistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt ab, bedarf dies der ausdrücklichen Bestätigung durch Zeitreicher.
5.3 Ist Zeitreicher die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und Materialien zur Verfügung und stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Zugang zu Gebäuden und Grundstücken, ggf. Fahrgelegenheit) zum gewünschten Zeitpunkt erfüllt sind. Etwas anderes gilt nur, sofern dies im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
5.5 Die Vertragsparteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.6 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und ggf. begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrags besteht.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die von Zeitreicher erbrachten Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung der Dienstleistung berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
Bei Vereinbarung einer unbefristeten oder für einen bestimmten Zeitraum befristeten Inanspruchnahme von Dienstleistungen (vgl. Ziffer 4.2) erfolgt die Berechnung wöchentlich.
6.2 Die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgt im Wege der Einzugsermächtigung, die der Auftraggeber bei Auftragserteilung für Zeitreicher erteilt, durch Lastschrift. Eine andere Zahlungsweise bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6.3 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Zeitreicher nicht aus.
6.4 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Zeitreicher unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Haftung
8.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Zeitreicher, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Ausgenommen vom Haftungsausschluss sind auch Schadensersatzansprüche für andere als die in Ziffer 8.1 genannten Schäden, soweit sie auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Zeitreicher und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf 10.000,00 Euro je Schadensfall beschränkt.
8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Zeitreicher nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3 Die Einschränkungen in den Ziffern 8.1 und 8.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
8.4 Die Regelung der vorstehenden Ziffern 8.1 und 8.2 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.
9. Widerrufsrecht des Auftraggebers
9.1 Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat er mit Zeitreicher einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag des Vertragsschlusses (Eingang der Annahmeerklärung von der Zeitreicher beim Auftraggeber), wenn zu diesem Zeitpunkt dem Auftraggeber auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist.
Der Widerruf erfolgt durch Erklärung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) an Zeitreicher unter der unten angegebenen Adresse. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Zeitreicher mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Auftraggeber diese selbst veranlasst hat.
9.2 Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet Zeitreicher eine bereits entrichtete Vergütung an den Auftraggeber zurück.
10. Hinweise zur Datenverarbeitung
10.1 Zeitreicher erhebt im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Sie beachtet dabei die Vorschriften des deutschen Datenschutzrechts, des Datenschutzrechts der Europäischen Union (EU) und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Auftraggebers wird Zeitreicher Bestands- und Nutzungsdaten des Auftraggebers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie hier.
10.2 Ohne die Einwilligung des Auftraggebers wird Zeitreicher Daten des Auftraggebers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
11. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wuppertal.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Zeitreicher GmbH
Fraunhoferstr. 1 c
25524 Itzehoe
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